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Urheberrecht neu für DEUTSCHLAND ab 7. Juni 2021 gültig

UNTER ANDEREM IST FOLGENDES WICHTIG (ES GIBT VIELE DINGE NEU!)

>>>Ein zentraler Aspekt der Urheberrechtsreform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen (englisch für „Hochladen“) wie etwa YouTube oder Facebook: Nutzerinnen und Nutzer verbreiten dabei Inhalte von ihrem eigenen Gerät über diese Plattformen im Internet. Für diese Verbreitung sind die Plattformen künftig auch selbst unmittelbar verantwortlich.

Für Drittinhalte, die Nutzer verbreiten, müssen sie künftig Lizenzen erwerben.

Ein ergänzender Direktvergütungsanspruch gegenüber den Plattformen sorgt dann dafür, dass auch die Kreativen, also Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler oder Autorinnen und Autoren, fair an diesen Lizenzeinnahmen beteiligt werden.

Dies hat nun der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes beschlossen.
Wie sehen die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Plattformen aus?

Zukünftig sollen Upload-Plattformen für die hochgeladenen Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich verantwortlich sein; das bisherige Haftungsprivileg für „Host Provider“ entfällt.

Besteht keine entsprechende Lizenz, muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers nachträgliche entfernen oder auch von Anfang an blockieren.

Welche Inhalte darf ich jetzt als Nutzer online stellen?

Weiterhin genutzt werden können trotz Blockierverlangens kurze Ausschnitte geschützter Werke, um die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit im Internet zu schützen, denn Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche sind in jedem Fall gesetzlich erlaubt.

Wie bisher dürfen Nutzer aus urheberrechtlicher Perspektive alles online stellen, was erlaubt ist – sei es, weil es ihr eigener „Content“ ist, weil sie an fremden Werken ein vertragliches Nutzungsrecht haben oder aber weil die Verwendung fremder Werke gesetzlich erlaubt ist, zum Beispiel als Zitat, Parodie, Karikatur oder Pastiche.

Für den Fall, dass ein Rechtsinhaber das Blockieren von Nutzungen seines Werkes verlangt und die Plattform hierfür automatisierte Verfahren („Upload-Filter“) einsetzt, wird für bestimmte Inhalte widerlegbar vermutet, dass sie legal sind, um die Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer zu schützen.

Hierbei gilt folgendes Verfahren: Sofern diese als „mutmaßlich erlaubte“ Inhalte gelten, wird der Beitrag zunächst veröffentlicht.

Der Rechteinhaber wird hierüber informiert und kann dagegen Beschwerde einlegen.

Als „mutmaßlich erlaubt“ gelten Inhalte, wenn sie nur sehr geringfügig andere Werke nutzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei Filmausschnitten oder Tonspuren bis zu einer Länge von 15 Sekunden, einem Text mit bis zu 160 Zeichen oder einem Foto oder einer Grafik bis zu einer Größe von 125 Kilobyte. Die „mutmaßliche Erlaubnis“ gilt allerdings nur, sofern die genannten Inhalte zu nicht-kommerziellen Zwecken verwendet werden.

Außerdem kann ein Nutzer größere Werkteile ausdrücklich als gesetzlich erlaubt kennzeichnen.

Diese Regeln gelten aber nur, wenn der Rechtsinhaber die Blockierung von Inhalten verlangt hat. Viele Inhalte auf Upload-Plattformen sind aber schon heute lizenziert; die Nutzer sind also befugt, diese Inhalte – insbesondere Musik – im Rahmen ihres „User generated Content“ zu verwenden.<<<

:::

>>>Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) sowie der Online-SatCab-Richtlinie. Es ändert das Urheberrechtsgesetz sowie das Verwertungsgesellschaftengesetz in vielerlei Hinsicht (gesetzliche Erlaubnisse unter anderem für das Text und Data Mining, Zugang zu nicht verfügbaren Werken, kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung, Presseverleger-Leistungsschutzrecht, Verlegerbeteiligung, Urhebervertragsrecht, Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen).<<<

HIER >>>> TEILTHEMA, Quelle / Auszug / Bundesregierung.de

CHARTA DER MEINUNGSFREIHEIT

1. Meinungsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht und als solches nicht verhandelbar. Jeder Mensch hat das Recht, die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch zu nehmen.

2. Die Meinungsfreiheit beinhaltet das Recht auf Information, die Pressefreiheit sowie die Freiheit des Publizierens und der Berichterstattung.

3. Meinungsfreiheit ist die Grundvoraussetzung für eine freie, vielfältige und demokratische Gesellschaft. Die Meinung aller Bürger:innen trägt zum Meinungsbildungsprozess in einer Gesellschaft bei und sichert damit erst die Souveränität des Volkes in einer Demokratie.

4. Meinungsfreiheit verpflichtet zu einem Umgang, der von gegenseitigem Respekt, Zuhören, Ausredenlassen, Reflexion und argumentativem Abwägen geprägt ist.

5. Hetze und Hass werden nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern beschädigen sie. Die Meinungsfreiheit endet da, wo die Würde eines Menschen angegriffen wird.

6. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, frei von Kritik zu sein. Kritik ist der Beginn einer inhaltlichen Auseinandersetzung und somit wichtiger Bestandteil des Meinungsbildungsprozesses.

7. Meinungsfreiheit erfordert eine Debattenkultur, für die sowohl der Staat wie auch die Zivilgesellschaft eine Verantwortung tragen.

8. Jede Einschränkung der Meinungsfreiheit durch staatliche Gewalt ist ein untrügliches Zeichen der Abkehr von einer freien, vielfältigen und demokratischen Gesellschaft, berechtigt zum Widerstand und verpflichtet zur Solidarität.

9. Demokratische Staaten tragen insbesondere die Verantwortung, in ihrer Außen- und Wirtschaftspolitik darauf hinzuwirken, dass Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung unterbleiben.

10. Gewaltausübung gegen Andersdenkende durch physische und psychische Einschüchterung, Drohung und finanzielle Druckmittel ist unzulässig.

11. Die Zivilgesellschaft trägt die Verantwortung, für die Meinungsfreiheit einzutreten, Einschränkungen der Meinungsfreiheit kenntlich zu machen und ihnen wirksam entgegenzutreten.

https://www.woche-der-meinungsfreiheit.de/vielen-dank-fuer-deine-unterschrift/

20 März 2021 = Indiebookday = INDIE und BOOK und DAY

Worum geht’s beim Indiebookday?

ZITAT AUS DEM DU-SPRACHE-AUFRUF:

>>Bestellt Euch zum 20.03.2021 über eine Buchhandlung Eures Vertrauens ein Buch. Irgendeines, das Ihr sowieso gerade haben möchtet. Wichtig ist nur: Es sollte aus einem unabhängigen/kleinen/Indie-Verlag stammen.   Danach postet Ihr ein Foto des Covers, des Buches, oder Euch mit dem Buch (oder wie Ihr möchtet) in einem sozialen Netzwerk (Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat) oder einem Blog Eurer Wahl mit „#indiebookday“. Wenn Ihr die Aktion gut findet, erzählt davon.<<  

>>Schon der erste Indiebookday 2013 bekam in den deutschsprachigen Ländern große Aufmerksamkeit. 2014-2019 kamen dann auch Teilnehmer in UK, Italien, den Niederlanden, Portugal und sogar Brasilien dazu. 2020 fand der Indiebookday wegen Corona zumeist online statt. Wir sind gespannt auf 2021!<<  

Hashtag bei Twitter & Instagram: #indiebookday

>>Es gibt viele kleine tolle Verlage, die mit viel Herzblut und Leidenschaft schöne Bücher machen. Aber nicht immer finden die Bücher ihren Weg zu den Lesern. Der Indiebookday kann da für ein bisschen Aufmerksamkeit sorgen.<<

Am 20. März 2021 findet der INDIEBOOKDAY statt.
LINK

Über den Christian-Knull-Roman ein Artikel im Nippes-Magazin (Ausgabe 1 von 2021)

Der Artikel ist auf Seite 33.

März 2021, Artikel im Nippes-Magazin über Christian Knull und seinen Roman

Über den Knull-Roman „Wir probten die Liebe“, erschienen bei KUUUK.

ÜBERSCHRIFT DES ARTIKELS: „Sie probten die Liebe und das Leben „

Siehe: „Nippes-Magazin“, Seite 33, Ausgabe 1/2021, März 2021 | Die komplette ZEITSCHRIFT ist ONLINE als PDF zu lesen oder auch als PDF downzuloaden.

KUUUK-Link zu WIR PROBTEN DIE LIEBE (von Christian Knull)

Rezension zum KUUUK-SHONA-Buch in der Zeitschrift „ZIMBABWE IM FOKUS“

Dezember 2020, Artikel in „Zimbabwe im Fokus“, Nr. 70, über das KUUUK-Shona-Buch „Interessante Details über Shona (Schona) – eine Bantu-Sprache in Zimbabwe (Simbabwe)“

Die Rezension wurde geschrieben und verfasst von Gisela Feurle, Bielefeld

ÜBERSCHRIFT DES ARTIKELS: „Was war gleich nochmal mit Shona?“

AUSZUG VOM SCHLUSS: “ […] eine lohnende Lektüre – es bringt die reichhaltige und komplexe Sprache Shona näher, gibt konkrete und historische Einblicke in das Land Zimbabwe, wirft interessante sprachpolitische Fragen auf – und erinnert an die Notwendigkeit aktueller Forschung zur Sprachenfrage in Simbabwe.“

Siehe: „Zimbabwe im Fokus“, Seite 35, Nr. 70 / Dez 2020 | Bitte lesen Sie in dieser Zeitschrift den ganzen Artikel. Unterstützen Sie Zimbabwe Netzwerk u. a. durch den Kauf der Zeitschrift.

KUUUK-Link zu „Interessante Details über Shona (Schona)“

Ein Buchtipp und ein ZEITUNGSARTIKEL zum Theater-Ensemble-Roman von Christian Knull

Publiziert am 23.11.2020, Artikel in der ONLINE-ZEITUNG „Zwischenzeit“ der Theatergemeinde Bonn über Christian Knull und seinen Roman. Geschrieben von der Kultur-Journalistin Elisabeth Einecke-Klövekorn | Siehe: „ZWISCHENZEIT“, Nr. 15 23.11.2020, Link THEATERGEMEINDE

Veröffentlicht am 25.11.2020, Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger (KStA) über Christian Knull und seinen Roman. Geschrieben von der Journalistin Maria Gambino, über „Wir probten die Liebe“, erschienen bei KUUUK. Siehe: „Stadtleben“, Seite 28, KStA, #knull #gambino #KStA #mariagambino #kuuuk ONLINE der ARTIKEL-Anfang

BÜCHERATLAS schreibt zum Christian-Knull-Roman und macht ein kurzes Interview

Der Bücheratlas ist ein Blog über Bücher von Petra Pluwatsch und Martin Oehlen.

Am 29.10.2020 berichtet der BÜCHERATLAS auch über den Roman von Christian Knull, der den Titel trägt „Wir probten die Liebe“. Untertitel „Ein Ensembleroman“.

AUSZUG: „All das beschreibt Knull mit viel psychologischem Geschick in einer feinen, ausgefeilten Sprache. Als Schnitzlers Drama uraufgeführt wurde, war das ein Skandal. Die Lektüre des Romans ‚Wir probten die Liebe‘ ist hingegen ein Vergnügen.“

Bitte weiterlesen auf >>>BÜCHERATLAS Direktlink zum Blog-Artikel und zum Blog-Interview

Der Ensembleroman und Theaterroman von Christian Knull kommt am 15.10.2020 heraus

Autor und Schriftsteller Christian Knull, COPYRIGHT © FOTO: Caroline Knull

Christian Knull lebt in Köln. Nach einem Jurastudium hat er sich mit Wirtschaft und Wirtschaftsjournalismus beschäftigt. Er schreibt Reiseberichte über nahe und ferne Ziele, über Erlebnisse am Mekong, Niger oder Blauen Nil. Die Idee zu diesem Roman ist aus seiner Leidenschaft für das Theater und Bühnenerfahrungen als Mitglied des Theaters „Das Spielbrett“ entstanden.

Die Theatergruppe hier probt leidenschaftlich solch einen Reigen: Es ist Sommer, es sind Paare, die beständig wechseln. Szene um Szene. Schnitzler wollte es so. Der Autor beschreibt, ein kluger Trick, die Personen einzeln, eine nach der anderen, im Ich-Portrait, zwölf Kapitel, zwölf aufwühlende Gedankenströme.
Das Buch taucht in die Persönlichkeitsstrukturen ein und legt die psychischen Befindlichkeiten der Akteure offen. Alle haben sie Narben in ihren Biografien, die Innenarchitektin, die das Alleinsein in ihrer Wohnung nicht erträgt, die Kindergärtnerin, die ihren Job wechseln will, der Steuerberater, der über viel Zeit und Geld verfügt. Dazwischen ein Regisseur, der das Ensemble überfordert. Es bahnt sich eine Katastrophe an.

Das skandalberühmte Schnitzler-Stück „Reigen“, viele Jahrzehnte im Aufführungsverbot, soll auf die Bühne eines kleinen deutschen Theaters gebracht werden. Ein Stück mit einem ganzen Universum aus Sehnsüchten, Avancen und Enttäuschungen. Jede Szene ist pure Erotik, jeder Dialog kreist um Macht und Sex.

EAN 9783962900243
ISBN 978-3-96290-024-3
Bestellnummer bei KUUUK 900182

Erscheint am 15. Oktober 2020

Preis 12,00 [D], 12,40 [A]
12 cm breit x 19 cm hoch, TASCHENBUCH
Softcover als ziemlich stabiler Karton
ca. 173 Gramm
182 Seiten
ca. 1,14 cm dick (Buchrücken)
Auch als E-Book erhältlich, ab 15.10.2020

KUUUK-Link zu WIR PROBTEN DIE LIEBE (von Christian Knull)

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ISBN 978-3-86648-604-1


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ISBN 978-3-863912-50-5


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